von derechoaleer.

Argentina Copyleft! (in deutscher Sprache)

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Argentina Copyleft!

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Argentinien nimmt in der Rangfolge der Länder, die einen restriktiven Umgang mit Urheberrechten juristisch festgeschrieben haben, weltweit den sechsten Platz ein. Das argentinische Gesetz zum Urheberrecht kennt weder Ausnahmen für Bibliotheken noch für Universitäten. Studenten und Dozenten, die auf das Kopieren von Lehrmaterial angewiesen sind, müssen dafür Abgaben an Verwertungsgesellschaften entrichten. Auch die ohne Erlaubnis des Autors erstellte Privatkopie ist eine Straftat. Die MP3-Aufnahme einer CD, die Aufnahme und der Formatwechsel einer audiovisuellen Produktion, der Remix werden zu kriminellen Akten und stehen unter Strafe. Die kulturelle Souveränität und der Zugang zu Kultur sind durch das bestehende Urheberrecht ernsthaft bedroht. Argentina Copyleft! zeigt anhand von Beispielen, wie ein restriktives Urheberrecht den Zugang zu Bildung und Kultur erschwert oder gar unmöglich macht. Es zeigt aber auch die Vielfalt an argentinischen Initiativen, die für einen gerechten Zugang zu Wissen und Information kämpfen.

Mit Beiträgen von Beatriz Busaniche, Lucía Pelaya und Ana Sanllorenti, Evelin Heidel, Juan Suárez, Federico Heinz, Patricio Lorente, Gabriel Acquistapace, Marilina Winik, Roberto Fiadone und Horacio Potel

Die Publikation wird am 4. Oktober von 19-22 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung präsentiert, die Veranstaltung wird auf http://boell.de/stream live übertragen.

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von derechoaleer.

Das Nationale Institut des Buches: Vom Überwachen der Beschränkung

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Das Buch als Buch gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – der Begriff ist keineswegs zu mächtig – der Menschheit. Jeder denkende Mensch hat ein Recht darauf. Wenn eines der beiden Rechte, das des Autors oder das des menschlichen Geistes, geopfert werden sollte, dann wäre es, zweifellos, das Recht des Autors, denn unsere einzige Sorge gilt dem öffentlichen Interesse, und die Allgemeinheit, das erkläre ich, kommt vor uns.

Victor Hugo, 1878. Eröffnungsrede des Internationalen Kongresses für Literatur1

Kriminalisiert

DANKE, Gesetzgeber, Künstler, Ihr Großen der Kultur – wieder ein Gesetz, das die Leser kriminalisieren wird. Wieder ein Gesetz, das jene Subjekte wie Wissen- schaftler, Bibliothekare und Studenten, die Büchern so gefährlich werden können, juristisch in Bedrängnis bringt. DANK auch an das «Nationale Institut des Buches»2. Das hatten wir vermisst: öffentliche Gelder dafür einzusetzen, um Güter zu produzieren, die von Einzelnen monopolisiert werden können; 750 Pesos Geldstrafe für das Fotokopieren eines Buchkapitels, 10.000 Pesos für das gesamte Exemplar; und zu wissen, dass man selbst dazu beigetragen hat, dieses Buch zu finanzieren … ist unbezahlbar.

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Denn laut Gesetz verspricht die künftig autarke Institution,

«b) auf die Durchsetzung des Gesetzes 25.446 und all jener Normen zu achten, die die Produktion und die Lektüre des argentinischen Buches fördern.»

So betrügerische Aktivitäten wie die Nutzung und Bearbeitung bibliografi- schen Materials auf Wunsch der Wissenschaftler, der Zugriff auf Studienmateri- alien durch Studierende oder die Verbreitung von Büchern durch Bibliotheken sowie vergleichbare unmoralische Handlungen, die die Leser den Büchern antun könnten (ganz zu Schweigen von der Weitergabe in P2P-Netzwerken) sind ein krimineller Akt. Ein schweres Verbrechen, das mit nichts Geringerem als dem Strafgesetzbuch bekämpft werden muss. Denn Ausnahmen vom Handelsmonopol auf Werke gibt es nicht. Und niemand darf in «retrografischen» 3 Angelegenheiten doppeldeutig handeln:

«h) ein Buch [ist] vor illegaler Reprografie und verlegerischer Fälschung [zu] schützen»

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